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FG Münster Urteil v. - 13 K 571/16 G,F EFG 2020 S. 1268 Nr. 17

Gesetze: EStG § 6 Abs. 3; UmwStG § 22 Abs. 1 Satz 3

Verschmelzung: Rechtsfolgen

Veräußerung i.S. des § 22 Abs. 1 UmwStG durch Aufwärtsverschmelzung

Leitsatz

Die Verschmelzung einer KG auf eine GmbH stellt eine schädliche Veräußerung i.S. des § 22 Abs. 1 UmwStG dar mit der Folge, dass ein Einbringungsgewinn nachträglich steuerpflichtig wird.

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 2482 Nr. 42
BB 2021 S. 2541 Nr. 43
DB 2020 S. 15 Nr. 30
DStR 2021 S. 8 Nr. 1
DStRE 2021 S. 211 Nr. 4
EFG 2020 S. 1268 Nr. 17
GStB 2020 S. 301 Nr. 9
YAAAH-53361

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