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FG Münster Beschluss v. - 4 V 1584/20 AO EFG 2020 S. 1253 Nr. 17

Gesetze: ZPO § 920; ZPO § 851; AO § 319; FGO § 114

Einstweilige Anordnung

Anordnungsgrund bei einstweiligem Rechtsschutz gegen die Pfändung eines Kontos, auf das die sog. Corona-Soforthilfe eingezahlt wurde

Leitsatz

Allein aufgrund der Zwecksetzung der Corona-Soforthilfe, die der Milderung krisenbedingter Einbußen dient, ist nicht von dem Vorliegen eines Anordnungsgrundes auszugehen, der zur Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung berechtigen würde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2020 S. 1253 Nr. 17
CAAAH-53364

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