Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Mecklenburg-Vorpommern  v. - 2 K 245/17

Gesetze: AO § 233a, AO § 227, FGO § 102

Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen verzögerter Bearbeitung des Steuerfalls

gerichtliche Kontrolle der Ermessensentscheidung des Finanzamts

Leitsatz

1. Die Entscheidung über den Erlass von Nachzahlungszinsen ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamts und unterliegt deshalb gemäß § 102 FGO nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle im Hinblick darauf, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer nicht dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist.

2. Eine verzögerte Bearbeitung des Steuerfalls durch das Finanzamt stellt regelmäßig keinen sachlichen Billigkeitsgrund dar.

3. Die sogenannte Vollverzinsung nach § 233a AO ist sowohl für Steuernachzahlungen als auch für Erstattungen bewusst verschuldensunabhängig ausgestaltet worden, um Streitigkeiten über die Ursachen einer späten Steuerfestsetzung zu vermeiden. Deshalb ist es unerheblich, ob der vom Gesetz typisierend unterstellte Zinsvorteil des Steuerpflichtigen auf einer verzögerten Abgabe der Steuererklärung oder auf einer verzögerten Bearbeitung durch das Finanzamt beruht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 10 Nr. 33
DStRE 2020 S. 1068 Nr. 17
WAAAH-53366

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen