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BBK Nr. 14 vom Seite 665

Rückstellungsbildung bei gleichzeitiger Außenverpflichtung und eigenbetrieblichem Interesse

BFH zum Ansatz von Verbindlichkeitsrückstellungen

Rüdiger Happe

Wie [i]Happe, Beurteilung von Aufwendungen einer Baustellenräumung, BBK 18/2019 S. 896 NWB SAAAH-29948 schon die Vorinstanz, hat der BFH den Ansatz einer Verbindlichkeitsrückstellung für zukünftige Kosten der Baustellenräumung eines Gerüstbauers abgelehnt. Das Urteil hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, da der XI. Senat zur Bildung von steuerlich abzugsfähigen Rückstellungen in Fällen Stellung nimmt, in denen Außenverpflichtung und eigenbetriebliches Interesse aufeinander treffen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen dem Grunde nach

Rückstellungen [i]Zimmermann/Dorn/Först, Rückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz, Beilage zu NWB 52/2019 S. 24 NWB SAAAH-38310 nach § 249 Abs. 1 HGB müssen bei Vorliegen einer ungewissen Verbindlichkeit gebildet werden. Eine Rückstellung ist auch dann zu bilden, wenn das Entstehen einer betrieblich veranlassten Verbindlichkeit in der Zukunft hinreichend wahrscheinlich ist, sofern die wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag liegt. Dabei darf es sich bei den Aufwendungen nicht um Herstellungs- oder Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts handeln. Weitere Voraussetzung ist, dass der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme durch einen Dritten rechnen muss. Entscheidend ist das Vorliegen einer Außenverpflichtun...