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Online-Beitrag vom

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks durch ein Sachverständigengutachten

BFH nimmt zu den Anforderungen an das Gutachten Stellung

Susanne Christ

[i]Krause/Grootens, Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und Berechnung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, Grundlagen, NWB UAAAE-64192 Die Ermittlung eines Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgt nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes in typisierender Form. In der Praxis führt dies nicht selten dazu, dass die Finanzverwaltung zu hohe Werte ermittelt. Betroffene haben die Möglichkeit, den niedrigeren Wert eines Grundstücks durch ein auf eigene Kosten eingeholtes Sachverständigengutachten nachzuweisen, wenn nicht auf den Kaufpreis aufgrund eines zeitnahen Verkaufs zurückgegriffen werden kann. Der BFH nimmt in seiner aktuellen Entscheidung Stellung dazu, welche Anforderungen an ein solches Gutachten zu stellen sind (, NWB LAAAH-52405).

I. Streit über Grundbesitzwertfeststellung für Festsetzung von Schenkungsteuer

[i]SachverhaltEin verschenktes Grundstück wurde von der Finanzverwaltung in Anwendung des nach dem Bewertungsgesetz vorgesehenen typisierenden Verfahrens unter Berücksichtigung des vom zuständigen Gutachterausschuss ermittelten Bodenrichtwerts und der Vergleichsfaktoren mit 373.000 € bewertet. Demgegenüber kam das von den beschenkten Personen vorgelegte Verkehrswertgutachten auf einen Wert von 330.000 €. In dem Gutachten war der Wert durch ein gewogenes Mittel aus ...