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OLG Düsseldorf 16.07.2003 3 Wx 149/03, NWB 48/2003 S. 361

Wohnungseigentum | unzulässiges Verbot einer gewerblichen Nutzung von Teileigentum

Ist in der Teilungserklärung für eine Wohnungseigentumsanlage die gewerbliche Nutzung für bestimmte Räume erlaubt, so überschreitet ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung, wodurch die gewerbliche Nutzung des Teileigentums eingeschränkt wird, die Beschlusskompetenz und ist nichtig. Die zugelassene gewerbliche Nutzung kann auch die Nutzung eines im gemeinschaftlichen Eigentums stehenden Grundstücksanteils (z. B. Hof) durch die Kunden des Gewerbetreibenden einschließen, wenn dies für die erlaubte gewerbliche Tätigkeit erforderlich ist ().