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LAG Berlin 13.10.2003 6 Ta 1968/03, NWB 48/2003 S. 362

Kündigungsschutzgesetz | Freistellung für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses

Mangels ausdrücklicher Regelung im Arbeitsvertrag und mangels besonderer Umstände kann sich der im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zur Weiterbeschäftigung verurteilte Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht dadurch entziehen, dass er den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellt ().