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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 2036/19

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2 Satz 4

Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Mängeln bei der Errichtung eines Wohnhauses keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten wegen eines Zivilprozesses, in dem der Steuerpflichtige Schadensersatzansprüche gegen das mit der Errichtung eines Wohnhauses beauftragte Bauunternehmen und die Löschung einer zu dessen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek geltend macht, sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DB 2020 S. 13 Nr. 31
DStR 2020 S. 8 Nr. 50
DStRE 2020 S. 1483 Nr. 24
YAAAH-54252

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