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NWB Nr. 31 vom Seite 2288

Untersagung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags wegen mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung – Personelle Verflechtung durch Beteiligung an der geschäftsführenden Komplementärgesellschaft?

Dominik Meding und Moritz-Benedikt Müller

Durch die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erreichen Immobiliengesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, trotz einer Gewerblichkeit kraft Rechtsform eine im Ergebnis gewerbesteuerfreie Erzielung von Erträgen aus der Immobiliennutzung und -verwaltung sowie deren Veräußerung. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Gesellschaft originär gewerbliche Einkünfte erzielt. Eine Betriebsaufspaltung zwischen der Objektgesellschaft (Besitzgesellschaft) und einer Betriebsgesellschaft schließt die Kürzung mithin nach ständiger Rechtsprechung aus, da in beiden Fällen der Zweck der Besitzgesellschaft von vornherein nicht auf eine Vermögensverwaltung, sondern auf die einheitliche gewerbliche Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr gerichtet ist (, BStBl 1973 II S. 686).

Die Betriebsaufspaltung erfordert eine enge sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem Besitz- und Betriebsunternehmen. Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn die hinter den beiden Unternehmen stehenden Personen (oder Personengruppe) einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen, b...