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FG Köln 11.12.2018 10 K 1568/17, NWB 32/2020 S. 2363

Einkommensteuer | Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes ist keine Spende

Nach dem kann eine zweckgebundene Zahlung zur Dauer-Unterbringung eines sog. Problemhundes in einer Tierpension nicht als Spende abgezogen werden.

Anmerkung:

Als „Gassigängerin“ eines Tierschutzvereins wuchs der Klägerin ein sog. Problemhund ans Herz, der nicht mehr vermittelbar war. Da die Klägerin den Hund nicht selbst aufnehmen konnte und dem Tierschutzverein S. 2364 [i]Kusch, Spendenabzug, Grundlagen, NWB BAAAE-50323 entsprechende Mittel fehlten, zahlte die Klägerin 5.000 € für die dauerhafte Unterbringung des Hundes in einer gewerblichen Hundepension. Der als gemeinnützig anerkannte Tierschutzverein stellte hierfür eine Spendenbescheinigung aus, die die Klägerin bei ihrer Einkommensteuererklärung vorlegte. Das Finanzamt erkannte die Zahlung nicht als Spende an. Mit der hiergegen erhobenen Klage machte die ...