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WP Praxis Nr. 10 vom Seite 293

Vorwürfe wegen Bilanzmanipulationen gegen Wirecard

Darstellung ausgewählter Sachverhalte aus dem KPMG-Untersuchungsbericht

Dr. Carola Rinker

Seit dem haben sich die Pressemeldungen wegen Vorwürfen zu Bilanzmanipulationen beim DAX-Konzern Wirecard überschlagen: An diesem Tag sollte – nach mehrmaliger Verschiebung – endlich der testierte Geschäftsbericht für das vergangene Geschäftsjahr vorgelegt werden. EY verweigerte das Testat, Wirecard meldete am Insolvenz an. Nicht nur die Bafin steht in der Kritik: Auch die Bundesregierung hat den Vertrag mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. zu Ende 2021 gekündigt. Das Interesse an dem Bilanzskandal ist international sehr groß: Denn trotz der mehrfachen Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten in der Bilanz in mehreren Artikeln in der Financial Times griffen die Behörden nicht ein. Bereits seit dem lag der Bericht zur Sonderuntersuchung von KPMG vor, der in diesem Beitrag näher analysiert werden soll.

Kirsch, Bilanzpolitik (HGB, IFRS), infoCenter NWB LAAAC-45532

Kernaussagen
  • Mangels Vorlage entsprechender Unterlagen konnte KPMG die hinter den Alias-Namen stehenden tatsächlichen Kunden nicht verifizieren.

  • Mangels vorliegender Informationen konnte KPMG den Vorwurf eines überhöhten Kaufpreises des Indien-Deals nicht widerlegen.

  • Aufgrund fehlender Unterlagen konnte KPMG die Bilanzierung der Umsatzerlöse mit den Drittpartnern nicht vollständig nachvollziehen. Auch für die Guthaben auf Treuhandkonten fehlen Nachweise für Einzahlungen i. H. von ca. 1 Mrd. €.

I. Einleitung

Die Sonderuntersuchung von KPMG sollte endlich Klarheit schaffen über die immer wieder auftauchenden Vorwürfe wegen Bilanzmanipulationen u. a. in der Financial Times. Anlass waren u. a. die Meldungen in der Presse über eine angebliche Erhöhung der Umsatzerlöse durch fiktive Kundenbeziehungen insbesondere im sog. Acquiring-Geschäft. Für die Sonderuntersuchung wurde im Herbst 2019 KPMG beauftragt, diesen Vorwürfen nachzugehen. Mangels der Vorlage entsprechender Nachweise und Unterlagen konnte KPMG diese Vorwürfe allerdings nicht entkräften.

Die Prüfer von KPMG wurden u. a. durch die verzögerte Vorlage von Unterlagen und mehrere Terminverschiebungen immer wieder an ihrer Arbeit gehindert. Dies war sicherlich einer der Gründe, warum sich die Veröffentlichung des für das erste Quartal 2020 angekündigten Berichts auf den verschob. Bereits vor der Veröffentlichung wies Wirecard immer wieder darauf hin, dass in dem Bericht „keine substanziellen Feststellungen“ bezüglich der Vorwürfe vorliegen würden.

Der (mittlerweile Ex-)Vorstand Markus Braun ordnete die Veröffentlichung des KPMG-Berichts als Befreiungsschlag ein. Dies zeigt auch der Auszug aus der Veröffentlichung der Investor Relations-Abteilung am :

„Belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation wurden nicht gefunden. In allen vier Prüfbereichen – den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (Third Party Aquiring / TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur – haben sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten.“

Wie eine Analyse des KPMG-Berichts jedoch zeigt, entspricht die Aussage eines Marktbeobachters eher der Realität als die Auffassung von Markus Braun: „Der Bericht klingt nicht wie ein Freispruch, sondern wie ein Freispruch aus Mangel an Beweisen“ .

In dem Beitrag werden einige Vorwürfe, die im Rahmen der Sonderuntersuchung überprüft wurden, dargestellt. Außerdem S. 294werden die jeweiligen Untersuchungsergebnisse von KPMG aufgezeigt.