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BFH 05.03.2020 II B 99/18, StuB 15/2020 S. 610

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Nachträgliche Option zur Vollverschonung

(1) Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 im Hinblick auf die nach einem BVerfG-Urteil zu erwartende Neuregelung des ErbStG eröffnet nicht die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG a. F. (2) Die Feststellung von Wertansätzen ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Möglichkeit einer nachträglichen Wahlrechtsausübung auf Vollverschonung nach § 13a ErbStG a. F. nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO eröffnet (Bezug: § 13a ErbStG a. F.; § 165, § 175 AO).

Praxishinweise

Mit Schenkungsvertrag vom Dezember 2011 hatte der Vater dem klagenden Sohn 75 % seines Kommanditanteils an einer GmbH & Co. KG, seines Anteils an der Komplementär-GmbH, seiner Rücklage- und Darlehenskonten und 60 % seines Verrechnungskontos bei der GmbH & Co. KG übertragen. Zusammen mit der Schenkungsteue...