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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 29 | Gewerbesteuer: Selbst geringfügige Tätigkeiten ohne Gewinnabsicht gefährden die erweiterte Kürzung

Nach einem sehr kleinlichen Urteil des FG Münster ist bei einem Unternehmen, dessen Kerngeschäft die Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien ist, die erweiterte Kürzung zu versagen, wenn es jedes Jahr am ersten Adventswochenende Stände auf einem Weihnachtsmarkt betreibt und die daraus generierten Erlöse an den gemeinnützigen Veranstalter des Weihnachtsmarkts spendet. Hoffen wir mal, dass der Bundesfinanzhof das nicht mitmacht.

Wir beginnen mit einem schwebenden Prozess zur Gewerbesteuer. Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen entwickelt sich ja immer mehr zu einem Dauerbrenner. So hat der Bundesfinanzhof jüngst entschieden: Die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die erweiterte Gewerbesteuerkürzung grundsätzlich aus.

Die Steuerbegünstigung setzt nämlich voraus, dass das Grundbesitzunternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt. Daneben dürfen nur bestimmte erlaubte Nebentätigkeiten ausgeübt werden, die im Gesetz abschließend aufgezählt sind. Wenn auch nur eine geringfügige schädliche Tätigkeit ausgeübt wird, entfällt die Begünstigung insgesamt.

Man kann es betroffenen Unternehmern nic...