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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7013/18

Gesetze: EStG § 63 Abs. 1 S. 3, EStG § 68 Abs. 1 S. 1, EStG § 66 Abs. 2, EStG § 31 S. 3, AO § 8, AO § 9, AO § 378 Abs. 2, AO § 171 Abs. 7, OWiG § 8, OWiG § 31

Kindergeldanspruch für ein in Israel die Grundschule besuchendes und dort mit Mutter und Bruder lebendes Kind

leichtfertige Steuerverkürzung durch Verschweigen eines zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führenden Umstands

Eintritt des Taterfolgs

Leitsatz

1. Bei Kindern, die zum Zwecke der Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung auswärtig untergebracht sind, reicht es für einen Inlandswohnsitz nicht aus, wenn die elterliche Wohnung dem Kind weiterhin zur Verfügung steht. Es muss, um einen inländischen Wohnsitz in diesen Fällen annehmen zu können, eine Beziehung zur elterlichen Wohnung vorhanden sein, die über die allein durch das Familienverhältnis begründete Beziehung hinausgeht und erkennen lässt, dass das Kind die elterliche Wohnung nach wie vor auch als seine eigene betrachtet (hier verneint für die Tochter des Klägers, die seit ihrer Einschulung in eine israelische Grundschule mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in Israel lebte).

2. Der Taterfolg einer durch das Verschweigen eines zum Wegfall des Kindergeldanspruchs führenden Umstands begangenen leichtfertigen Steuerverkürzung tritt nicht laufend mit jeder monatlichen Auszahlung, sondern erst mit der letzten aufgrund des Verschweigens unberechtigt erhaltenen Auszahlung ein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PStR 2021 S. 99 Nr. 5
HAAAH-56005

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