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WP Praxis 9/2020 S. 282

Fachlicher Hinweis des IDW zur Corona-Überbrückungshilfe

Das IDW hat auf seiner Webseite den Fachlichen Hinweis „Auftrag des Wirtschaftsprüfers zur Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe“ veröffentlicht. Die Überbrückungshilfe gewährt kleinen und mittelständischen Unternehmen für die Fördermonate Juni, Juli und August 2020 nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten, um Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist.

Antragsvoraussetzungen und andere Informationen zur Förderung finden sich auf der gemeinsamen Webseite des BMWi und des BMF www.ueberbr...