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BFH 29.04.2020 XI R 14/19, BBK 17/2020 S. 816

Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude

Wird ein Gebäude in mehreren Abschnitten errichtet und in Gebrauch genommen, indem die einzelnen Geschosse nach Fertigstellung jeweils genutzt werden, ist Berichtigungsobjekt i. S. von § 15a UStG nicht das gesamte Gebäude nach Fertigstellung, sondern der einzelne in Betrieb genommene bzw. vermietete Teilabschnitt (Geschoss).

Bedeutung [i]Auswirkung auf die Bagatellgrenze des § 44 UStDV hat dies etwa für die Anwendung der Bagatellgrenze nach § 44 Abs. 2 UStDV: Danach unterbleibt eine Vorsteuerberichtigung, wenn sich die Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblich waren, um weniger als 10 Prozentpunkte geändert haben, es sei denn, der Berichtigungsbetrag beträgt jährlich mehr als 1.000 €.

Der [i]Errichtung in zwei Bauabschnitten Kläger hatte ein gemischt-genutztes Wohnhaus auf seinem Weinbaubetrieb in zwei Bauabschnitten errichtet: 2008 stellte er Unter- un...