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NWB Nr. 36 vom Seite 2680

Die den testierenden Wirtschaftsprüfer treffende Prospekthaftung

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Anlegers unter Mithilfe des WP – BGH VII ZR 236/19

Prof. Dr. Stephan Arens

Sind Angaben in einem Wertpapierprospekt unrichtig und erleiden Anleger in der Folge ihres Engagements einen Schaden, stellt sich die Frage, wer dafür haftet. Der erste Blick richtet sich dabei auf die Initiatoren. Stellt sich aber heraus, dass der im Anlageprospekt veröffentlichte – uneingeschränkte – Bestätigungsvermerk eines [i]Müller, NWB 36/2019 S. 2653Wirtschaftsprüfers unrichtig ist, richtet sich der Spot auch auf den Prüfer. Bereits zum wiederholten Mal ist Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Frage gewesen, ob eine persönliche Haftung des testierenden Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz in Betracht kommt. Der VII. Zivilsenat (Urteil v.  - VII ZR 236/19, NWB ZAAAH-48408) hat nun – unter einschränkenden Voraussetzungen – eine Haftung des Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bejaht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Die Prospekthaftung und ihre Bedeutung für die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers

[i]Haftung für unvollständige und/oder unrichtige AngabenDer Prospekt dient dazu, Anlegern am Kapitalmarkt alle Informationen über den Wertpapieremittenten zu geben, die diese benötigen, um eine Bewertung des Emittenten und der Wertpapiere vornehme...