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FG Köln Urteil v. - 3 K 1224/17

Gesetze: AO § 171 Abs. 10

Verjährung

Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO

Leitsatz

1) Gemäß § 171 Abs. 10 Satz 3 AO löst ein Grundlagenbescheid (hier: Feststellung einer Behinderung) dann keine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO für den Folgebescheid (hier: Einkommensteuerbescheid) aus, wenn der Grundlagenbescheid, auf den § 181 AO nicht anzuwenden ist, nicht vor Ablauf der für den Folgebescheid geltenden Festsetzungsfrist bei der zuständigen Behörde beantragt worden ist.

2) Die rückwirkende Anwendung von § 171 Abs. 10 Satz 3 AO durch Art. 97 § 10 Abs. 12 EGAO ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Fundstelle(n):
JAAAH-57050

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