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BFH 06.05.2020 X R 16/18, NWB 36/2020 S. 2661

Einkommensteuer | Zum Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge bei pauschalen Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt laut auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug S. 2662mindernde Beitragserstattung dar, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.