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FG München  v. - 5 K 2783/19

Gesetze: FVG § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 11, FVG § 17 Abs. 2, AO § 16, AO § 6 Abs. 2 Nr. 6, AO § 227, FGO § 101

Kindergeld

Rückzahlungsforderung

Erlass

sachliche Zuständigkeit

Inkasso-Service

Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord

Leitsatz

Der Bescheid, mit dem die Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Recklinghausen Familienkasse Inkasso-Service (Inkasso-Service) einen Antrag, die Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Kindergelds wegen Unbilligkeit zu erlassen, ablehnt, ist wegen sachlicher Unzuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben.

Die Einspruchsentscheidung der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord als nicht für den Wohnort des Antragstellers zuständiger Familienkasse über einen Einspruch gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch den Inkasso-Service ist wegen sachlicher Unzuständigkeit rechtswidrig und aufzuheben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ZAAAH-57597

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