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FG Münster 09.06.2020 9 K 1816/18 G, BBK 19/2020 S. 917

Steuerrecht | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Anmietung eines Messestandes

Die Miete für einen Messestand ist nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, wenn die Anmietung des Messestands nach dem Geschäftsgegenstand für eine wirtschaftlich erfolgreiche Tätigkeit nicht erforderlich ist.

Für [i]Klägerin war auf Teilnahme an Messen nicht angewiesen das FG war ausschlaggebend, dass die Klägerin selbst nur landwirtschaftliche Maschinen produzierte, diese aber nicht an die Endkunden vertrieb, sondern über ein Händlernetz vermarktete. Die Klägerin war daher nicht auf die Teilnahme an Messen angewiesen. Vielmehr ging der Trend zur Teilnahme an regionalen Veranstaltungen; zudem präsentierte die Klägerin ihre Maschinen im Internet und leistete Zuschüsse für die Werbemaßnahmen ihrer Vertriebspartner.

Hinweis:

Ungewöhnlich [i]Teilnahme an Sportmesse ist, dass die Klägerin landwirtschaftliche Maschinen herstellte, es aber um den Mess...