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Online-Nachricht - Dienstag, 08.09.2020

Einkommensteuer | "Doppelbesteuerung" von Alterseinkünften (FG)

Die Regelung des § 22 EStG ist in ihrem Wortlaut eindeutig und regelt - basierend auf dem jeweiligen Rentenbeginn - feste gesetzlich geregelte Besteuerungsanteile. § 22 EStG ist einer dahingehenden abweichenden verfassungskonformen Auslegung, dass einzelne Besteuerungsgrundlagen aus der Besteuerung ausgenommen werden, nicht zugänglich. Der Senat sieht keine Möglichkeit durch Auslegung einzelne Besteuerungsgrundlagen entgegen dem eindeutigen Gesetzeswortlaut im Rahmen der Entscheidung über die Festsetzung der Einkommensteuer aus dem Anwendungsbereich des EStG herauszulösen (; Revision anhängig, BFH-Az.: X R 18/20).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Fragen, ob die dem Kläger in den Streitjahren zugeflossenen Rentenbeträge (...

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