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BBK 19/2020 S. 913

Umsatzsteuer | BMF lehnt Vereinfachungen bei der Umstellung der Umsatzsteuersätze ab

Weitgehend abgelehnt hat das die Vorschläge verschiedener Verbände, den Übergang auf die niedrigeren Umsatzsteuersätze zu vereinfachen oder bestehende Vereinfachungsmöglichkeiten zu erweitern.

So [i]Berichtigungspflicht im B2B-Bereich hält das BMF an einer Berichtigungspflicht fest, wenn ein Unternehmer im 2. Halbjahr 2020 einem anderen Unternehmer eine Rechnung über 19 % bzw. 7 % ausstellt, anstatt die neuen Steuersätze von 16 % bzw. 5 % anzuwenden.

Hinweis:

Damit bleibt es bei der Vereinfachungsregelung der Rz. 46 des die aber nur bei Ausstellung einer fehlerhaften Rechnung im Juli 2020 eine Berichtigungspflicht verneint.

Die Verbände wollten diese Vereinfachung auch auf fehlerhafte Rechnungen erweitern, die im Zeitraum Au...