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Verfahrensrecht | Zur Nichtbeanstandungsregel für Kassen nach dem (BMF)
Das BMF schreibt zur Neuveröffentlichung der Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem sowie des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 148 und weist auf die Geltung des hin ().
Das BMF führt u.a. aus:
Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme ...