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BFH 24.06.2020 V R 21/19, NWB 38/2020 S. 2800

Umsatzsteuer | Zur umsatzsteuerfreien Leistungserbringung beim Jugendfreiwilligendienst

Erbringt ein Träger des Jugendfreiwilligendienstes, der gem. § 11 Abs. 1 JFDG zur Gewährung von Geld- oder Sachleistungen an die Freiwilligen verpflichtet ist, Leistungen an die Einsatzstelle der Freiwilligen, die von der Einsatzstelle durch eine monatliche Pauschale vergütet wird, ist diese Leistung laut nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.