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Online-Nachricht - Freitag, 18.09.2020

Gesetzgebung | Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt ausgesetzt (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am in 2./3. Lesung verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.

Zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes:

  • Die weitere Aussetzung gilt nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

  • Dazu werden die § 1 und 2 des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes geändert.

  • Die Insolvenzantragspflicht bleibt damit in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom bis zum ausgesetzt.

Hinweis

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werd...

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