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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 12 | Sonderausgaben: BFH differenziert bei pauschalen Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Die von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a SGB V gewährte Geldprämie (Bonus) für gesundheitsbewusstes Verhalten stellt auch bei pauschaler Ausgestaltung keine den Sonderausgabenabzug mindernde Beitragserstattung dar. Dies gilt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs aber nur, sofern durch sie konkret der Gesundheitsmaßnahme zuzuordnender finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise ausgeglichen wird.

Wichtig für die Praxis sind auch die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur einkommensteuerlichen Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Preisfrage lautete: Unter welchen Voraussetzungen bleiben Boni für gesundheitsbewusstes Verhalten ohne steuerliche Auswirkung? Oder andersherum: Wann mindern sie den Sonderausgabenabzug?

Typische Beispiele sind Geldprämien für einen Gesundheits-Check-up, für eine Zahnvorsorgeuntersuchung, für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio oder Sportverein sowie für den Nachweis eines gesunden Körpergewichts.

Der X. Senat des BFH hat jetzt erfreulicherweise entschieden: Die von einer gesetzlichen Krankenkasse gewährten Geldprämien für gesundh...