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BBK Nr. 19 vom

Optionales Statusverfahren bei der DRV-Clearingstelle

Gestaltungsempfehlungen zum Anfrageverfahren zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht

Jörg Romanowski

Die Frage, ob für einen Mitarbeiter Sozialversicherungspflicht vorliegt, ist in der Praxis nicht immer einfach zu beantworten. Die Erfahrung zeigt, dass es zu Fehleinschätzungen kommt, z. B. bei freien Mitarbeitern oder beim Einsatz von Auftragnehmern oder Sub-Unternehmern. Bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung führen solche Fehler zu teuren Beitragsbescheiden. Um Rechtssicherheit zu erlangen, hat der Gesetzgeber das Statusverfahren eingeführt,dessen Für und Wider der Beitrag näher beleuchtet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Antragstellung oder Abwarten als Handlungsalternativen

Bei nicht eindeutig rechtssicheren Sachverhalten sind einige Vorabüberlegungen relevant.

Für ein optionales Statusverfahren (bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund – DRV – in Berlin) spricht etwa die Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Betriebskosten können rechtzeitig geltend gemacht werden, Arbeitnehmeranteile zur SV einbehalten und Säumniszuschläge verhindert werden.

Gegen ein optionales Statusverfahren spricht die Möglichkeit, dass die Clearingstelle – entgegen der Auffassung des Anfragenden – tatsächlich...