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BBK Nr. 19 vom

„Ein bisschen was geht immer?!“ – Berechnung von Preisuntergrenzen

Elektronische Arbeitshilfe zur Ermittlung der preislichen „Schmerzgrenze“ in Preisverhandlungen

Jörgen Erichsen

In der betrieblichen Praxis gibt es immer wieder Situationen, in denen sich die kalkulierten Preise nicht verwirklichen lassen. Dann stellt sich die Frage, ob und wie weit der Unternehmer mit dem Preis dauerhaft oder temporär nachgeben kann. Aber nicht jeder Preis darf akzeptiert werden. Der Unternehmer sollte also genau wissen, wo die „Schmerzgrenze“ liegt. Die elektronische Arbeitshilfe ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Berechnung von Preisuntergrenzen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Arten der Preisuntergrenze

Grundsätzlich sind drei Preisuntergrenzen zu unterscheiden:

  • Die langfristige Preisuntergrenze ermöglicht es, zumindest alle Kosten zu decken; sie entspricht den Selbstkosten der Vollkostenkalkulation. Ein Gewinn kann nicht erzielt werden, allerdings lässt sich die Liquidität weitgehend sichern.

  • Mit der kurzfristigen Preisuntergrenze werden nur die variablen Kosten gedeckt, unabhängig davon, ob sie zu Auszahlungen führen. Fixe Kosten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, so dass Unternehmen, die ihre Preise häufiger bis zur kurzfristigen Preisuntergrenze absenken, ein hohes Risiko eingehen. ...