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NWB Nr. 40 vom

Zweifelsfragen rund um An- und Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze

Hans-Dieter Rondorf

Zu der Umsatzsteuersatzabsenkung im zweiten Halbjahr 2020 hat das BMF zeitnah eine umfangreiche Verwaltungsanweisung ( BStBl 2020 I S. 584) herausgegeben. Gleichwohl ergeben sich für die Praktiker hierzu noch Zweifelsfragen bzw. es bleiben noch umsatzsteuerliche Rechtsfragen unbeantwortet. Dies betrifft insbesondere Sachverhalte, in denen Anzahlungen angefordert oder in denen Vorausrechnungen z. B. über Dauerleistungen erteilt worden sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Anzahlungsrechnungen: Grundsätzlich [i]Wahlrecht, die Umsatzsteuer mit 19 % bzw. 7 % oder mit 16 % bzw. 5 % in Rechnung zu stellensind Anzahlungen mit den zur Zeit der Erteilung der Anzahlungsrechnung geltenden Steuersätzen in Rechnung zu stellen. Dies bedeutet, dass in vor dem ausgestellten Anzahlungsrechnungen die Umsatzsteuer mit den bis dahin geltenden Steuersätzen von 19 % oder 7 % auszuweisen war. Wenn feststeht, dass in diesen Fällen die Leistung im zweiten Halbjahr 2020 erbracht wird, lässt die Verwaltung es zu, dass in vor dem erteilten Anzahlungsrechnungen bereits die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Steuersätze von 16 % bzw. 5 % zugrunde gelegt werden. Bei im zweiten Halbjahr 2020 erteilten Anzahlungsrechnunge...