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StuB 19/2020 S. 766

Schätzung anhand äußerer Betriebsvergleich

Als zulässige Schätzungsmethode ist auch die Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen mit einem äußeren Betriebsvergleich, insbesondere mit einem Richtsatzvergleich, anerkannt. Es bestehen keine Bedenken, Rohgewinnaufschlagsätze nach einer speziell auf Discotheken bezogenen Richtsatzsammlung aus Nordrhein-Westfalen auch auf Hamburger Verhältnisse zu übertragen (, NWB LAAAH-44344; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt).

Sachverhalt: Der Kläger wendet sich gegen Hinzuschätzungen des FA im Rahmen einer in den Betrieben des Klägers durchgeführten Außenprüfung. Der Kläger betrieb in den Streitjahren 2013 und 2014 eine Diskothek, ein Lokal sowie eine Shisha-Bar.

Der Prüfer ging von gravierenden Mängeln in der Kassenbuchführung aus und nahm divers...