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BFH 28.04.2020 VI R 5/18, BBK 20/2020 S. 957

Steuerrecht | Sachbezüge für ersparte Werbungskosten ohne steuerliche Auswirkung

Die Zurverfügungstellung einer Unterkunft für einen Arbeitnehmer führt einerseits zu Einnahmen, andererseits aber auch zu Werbungskosten, so dass sich keine steuerlichen Auswirkungen ergeben.

Hinweis:

Der [i]BFH bestätigt seine Rechtsprechung BFH bestätigt seine Rechtsprechung, nach der Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer steuerpflichtige Aufwendungen erspart, zugleich abziehbare Werbungskosten sein können, wenn die Zahlung des Arbeitnehmers zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätte.

Zum Thema:

Bernd Rätke