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NWB Nr. 42 vom

Vorteilsgewährung zwischen Schwesterkapitalgesellschaften

Stefan Schütz

Üben Unternehmer mehrere wirtschaftliche Betätigungen aus, werden diese zur Risikominimierung regelmäßig in rechtlich selbständigen Kapitalgesellschaften betrieben. Auch bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen entstehen so schnell Firmengruppen mit einer Mehrzahl von Kapitalgesellschaften. Werden zwischen den Gesellschaften erbrachte Nutzungsüberlassungen oder Dienstleistungen nicht oder nicht fremdüblich abgerechnet, kann dies sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich zu einer erheblichen Steuermehrbelastung führen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Schwesterkapitalgesellschaften mit Kapitalgesellschaft als Gesellschafter

[i]Gehrmann, Verdeckte Gewinnausschüttung, infoCenter, NWB QAAAA-88453 Grundlage für die steuerliche Beurteilung ist der (BStBl 1988 II S. 348). Erbringt eine Kapitalgesellschaft an ihre Schwesterkapitalgesellschaft eine Leistung unentgeltlich oder verbilligt, gewährt sie dieser einen Vorteil. In Höhe des gewährten Vorteils liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Auf Gesellschafterebene kommt es zum Zufluss eines Beteiligungsertrags, welcher nach Auffassung des BFH für Zwecke der Beteiligung an der den Vorteil empfangenden Gesellschaft verbrauch...