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FG München Urteil v. - 12 K 2928/19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1

Prüfung, inwieweit ein behindertes volljähriges Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

einmalige Auszahlung aus einer Lebensversicherung

Leitsatz

Eine einmalige Kapitalleistung aus einer vor dem für das behinderte Kind abgeschlossenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zählt zum Vermögen des Kindes und wird deshalb bei der Prüfung, ob das volljährige behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, nicht berücksichtigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
ZAAAH-60522

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