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BMF 09.10.2020 III C 3 - S 7140/19/10002 :007, BBK 21/2020 S. 1005

Umsatzsteuer | BMF äußert sich zur Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Das BMF passt mit Schreiben vom den UStAE an die geänderte Rechtslage zur Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an.

Durch das Gesetz vom ist die Umsatzsteuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG für innergemeinschaftliche Lieferungen i. S. von § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG davon abhängig gemacht worden, dass der Unternehmer seiner Pflicht zur [i]Vollständige, richtige und fristgemäße Abgabe der ZMAbgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gem. § 18a UStG nachkommt und diese richtig, fristgerecht und vollständig abgibt. In Abschnitt 4.1.2 UStAE wird hierzu ein entsprechender Abs. 2 eingefügt. Aus Satz 3 des Abs. 2 wird deutlich, dass die Nichterfüllung des § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG immer erst nachträglich festgestellt werden kann, wenn nämlich die ZM nicht ordnungsgemäß abgegeben wird.

Hinweis:

Nach [i]ZM kann aber berichtigt werden § 4 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 UStG bleibt aber die Berichtigungspflicht...