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NWB 42/2020 S. 3091

GwG | GwGMeldV-Immobilien am in Kraft getreten

Die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz (GwG) meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) ist am in Kraft getreten. Die Verordnung, die u. a. Steuerberater verpflichtet, bestimmt einzelne typisierte Sachverhalte bei Immobilientransaktionen als meldepflichtig [i]Rosner, NWB 18/2020 S. 1351 an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Sie ist Folge von Änderungen des GwG, die Anfang 2020 in Kraft getreten sind.