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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 3 K 38/20

Gesetze: BewG § 94 Abs. 3 Satz 3

Einheitsbewertung: Abschlag für Abbruchverpflichtung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Leitsatz

1. Vereinbaren die Parteien eines unbefristeten Mietvertrages in dessen Präambel, dass das Grundstück von der Mieterin entweder erworben oder dass die vereinbarte Festlaufzeit um zehn Jahre verlängert werden solle, weil die Vermieterin ein Interesse daran habe, die Mieterin an dem Standort zu halten, ist der Nichtabbruch der der Mieterin gehörenden Gebäude auf dem gemieteten Grundstück voraussehbar i.S. des § 94 Abs. 3 Satz 3 BewG.

2. Im Streitfall konnte dahinstehen, ob für die Beurteilung der Voraussehbarkeit des Nichtabbruchs bei unbefristeten Miet- oder Pachtverhältnissen besondere Maßstäbe gelten.

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 8 Nr. 9
DStRE 2021 S. 485 Nr. 8
ErbStB 2021 S. 10 Nr. 1
PAAAH-61276

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