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BGH 15.09.2020 II ZR 20/19, NWB 43/2020 S. 3164

KG | Zur Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils

Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung der Veräußerin, die dieser von einem Anleger zur Last gelegt wird.

Anmerkung:

Die Gesellschafterin einer Personengesellschaft kann ihren Gesellschaftsanteil auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft (§ 413 BGB) mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne Weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin die Veräußerin innehatte. [i]Haack, Haftung des Kommanditisten, infoCenter, NWB HAAAD-59118 Mit der Übernahme der Rechtsstellung der Altgesellschafterin können den Neugesellschafter auch Verbindlichkeiten der Altgesellschafterin gegenüber der Gesellschaft oder gegenüber Mitgesellschaftern aus dem Gesellschaftsverhältnis, nicht aber sonstige Verbindlichkeiten der Altgesellschaf...