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NWB 43/2020 S. 3166

GKV | Corona-Krise: Zulässigkeit telefonischer Krankschreibung

[i]GbA, www.g-ba.de >Beschlüsse >Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie v. 15.10.2020Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19.10.– können Patient/innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzt/innen müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin/des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Der Beschluss zur bundesweiten Sonderregelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministe...