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WP Praxis 11/2020 S. 350

Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Das IDW hat am auf seiner Webseite darüber informiert, dass die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni bis August) letztmalig bis zum verlängert wurde. Es ist nicht möglich, nach dem rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase der Überbrückungshilfe zu stellen.

Des Weiteren wird auf der gemeinsamen Seite des BMWi und des BMF informiert, dass die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember 2020 (2. Phase) fortgesetzt wird.

Am hat das IDW auf seiner Webseite informiert, dass für die 2. Phase der Überbrückungshilfe die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet werden. Die Beantragung und die Bearbeitung erfolgen für die 2. ...