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WP Praxis 11/2020 S. 350

Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Mit Datum vom wurde das Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die wesentliche Änderung besteht in der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum , dies aber nur für Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.S. 351

Hinweis

Der Gesetzestext ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter http://go.nwb.de/hkkre abrufbar.