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Einkommensteuer | Behandlungskosten für Lipödem sind agB (FG)
Die Liposuktion bei Lipödem ist im Jahr 2017 nicht als „nicht wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode” i. S. von § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV anzusehen. Das Fehlen eines vor der Operation erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes einer Krankenversicherung steht daher der Anerkennung der Kosten als außergewöhnliche Belastung nicht entgegen (; Revision zugelassen).
Hintergrund: Gem. § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 275 SGB V.) für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, wie z. B. Frisch- und...