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FG Nürnberg 15.07.2020 3 K 1215/19, BBK 23/2020 S. 1110

Bilanzierung | Gesamtbetrachtung der anschaffungsnahen Aufwendungen bei Doppel-Gebäude ( § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Bei der Prüfung der 15 %-Grenze für anschaffungsnahe Aufwendungen kommt es bei einem mit zwei Gebäuden bebauten Grundstück auf eine Gesamtbetrachtung beider Gebäude an, wenn die Gebäude nach der Anschaffung einheitlich genutzt werden, z. B. zu Wohnzwecken vermietet werden.

Es [i]Unterschiedliche Nutzung der Gebäude vor dem Kauf unbeachtlich ist dann unbeachtlich, dass die beiden Gebäude vor der Anschaffung der Immobilie unterschiedlich genutzt wurden, z. B. zu Wohnzwecken sowie zu gewerblichen Zwecken. Ebenso unbeachtlich ist, dass der Käufer zunächst die Absicht gehabt hatte, die beiden Gebäude auch weiterhin unterschiedlich zu nutzen.

Der [i]Auf dem Grundstück befanden sich zwei Gebäude Kläger erwarb 2013 ein Grundstück zum Preis von 389.000 €. Auf dem Grundstück befand sich ein Haupthaus, das bislang zu Wohnzwecken vermietet worden war, und ein Nebengebäude, das vom vorherigen Eigentümer...