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StuB Nr. 21 vom Seite 843

Steuerfreie Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld

StB Michael Seifert, Troisdorf

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bleiben steuerfrei, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen. Das , NWB MAAAH-62194 (StuB 2020 S. 849, in dieser Ausgabe), darauf hingewiesen, dass bei Anwendung dieser sich aus § 3 Nr. 28a EStG ergebenden Steuerfreiheit die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (West oder Ost) zu berücksichtigen ist.

Praxishinweis

Bislang gilt die Steuerfreiheit für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem beginnen und vor dem enden. Durch das gegenwärtig in der Beratung befindliche Jahressteuergesetz 2020 ist eine Verlängerung auf Leistungszeiträume geplant, die in 2021 liegen.