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BFH 06.11.2019 I R 32/18, StuB 21/2020 S. 846

Abzug „finaler“ Verluste einer Freistellungsbetriebsstätte aufgrund Unionsrechts

Dem EuGH werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

(1) Sind Art. 43 i. V. mit Art. 48 EG (jetzt Art. 49 i. V. mit Art. 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die es einer gebietsansässigen Gesellschaft verwehren, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte abzuziehen, wenn die Gesellschaft zum einen alle Möglichkeiten zum Abzug dieser Verluste ausgeschöpft hat, die ihr das Recht des Mitgliedstaats bietet, in dem diese Betriebsstätte belegen ist, und zum anderen über diese Betriebsstätte keine Einnahmen mehr erzielt, so dass keine Möglichkeit mehr besteht, dass die Verluste in diesem Mitgliedstaat berücksichtigt werden („finale“ Verluste), auch dann entgegenstehen, wenn es si...