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NWB Nr. 46 vom Seite 3401

Zuflusszeitpunkt von Tantiemen bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Besonderheiten bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Dr. Stephan Geserich

[i]BFH, Urteil v. 28.4.2020 - VI R 44/17, NWB PAAAH-56880 Mit Urteil v.  - VI R 44/17 ( NWB PAAAH-56880) hat der BFH entschieden, dass eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre, führt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Entscheidungserheblicher Sachverhalt

[i]Seifert, StuB 20/2020 S. 782Der Kläger war im Streitjahr (2009) beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Außerdem war er Alleingesellschafter und Geschäftsführer der B-GmbH. Für seine Tätigkeit als Geschäftsführer wurden dem Kläger ein monatliches Festgehalt sowie Tantiemen gewährt. Die Tantiemen waren ausweislich der Geschäftsführer-Anstellungsverträge jeweils vom Jahresüberschuss der Handelsbilanz nach Verrechnung mit Verlustvorträgen und vor Abzug der Körperschaft- und Gewerbesteuer zu berechnen und einen Monat nach Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig.

Zum wurden in der Bilanz der A-GmbH für je...