Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 30.10.2020 IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002 :001, IWB 21/2020 S. 858

BMF | Konsultationsvereinbarung mit Österreich zu Grenzpendlern erweitert und verlängert

Deutschland und Österreich haben ihre in der Konsultationsvereinbarung v.  getroffenen Vereinbarungen (s. -AUT/20/10002 :001, NWB LAAAH-46622) auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ausgeweitet (s. -AUT/20/10002 :001, NWB RAAAH-62564). Die Konsultationsvereinbarung ist am  in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum v.  bis nun mindestens zum  Anwendung. Sie verlängert sich nach dem  automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats gekündigt wird.