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BFH 26.05.2020 VII R 17/19, NWB 46/2020 S. 3384

Energiesteuer | Lieferung von Energieerzeugnissen an Angehörige der US-Streitkräfte

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei dem Auftrag der amtlichen Beschaffungsstelle i. S. von Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk handelt es sich um eine materielle Voraussetzung der Abgabenvergünstigung. (2) Der Beschaffungsauftrag muss im Zeitpunkt der Lieferung der Energieerzeugnisse vorliegen und kann nicht rückwirkend erteilt werden.