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FG Baden-Württemberg 04.06.2019 5 K 1971/17, BBK 23/2020 S. 1110

Bilanzierung | Produktionshalle aus Stahlrahmen ist nur als Gebäude abschreibbar

Eine Produktionshalle mit einer Grundfläche von ca. 54 x 45 m und einer Höhe von 10 m, die aus Stahlrahmen besteht, in der Mitte zusätzliche Stahlstützen aufweist und an deren Decke eine Kranbahn mit einer Nutzlast von 3,2 t sowie ein Drehkran mit 500 kg montiert sind, ist ein Gebäude und daher nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG auf 33 Jahre i. H. von 3 % jährlich abzuschreiben.

Es handelt sich nicht um eine in Leichtbauweise errichtete Halle, für die nach den amtlichen AfA-Tabellen eine Nutzungsdauer von 14 Jahren und damit eine AfA von 7,14 % anzusetzen wäre.

Eine [i]Vorbemerkungen zur amtlichen AfA-Tabelle Errichtung in Leichtbauweise setzt einen Baustandard unterhalb einer Baracke oder eines Schuppens voraus, nämlich einfache Wände aus Holz, Blech oder Faserzement und Dächer aus Pappe, Blech oder Wellfaserzement.

Zur massiven...