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Corona | Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe (BMF)
Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum . Sie soll nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“.
Einzelheiten zur Überbrückungshilfe III:
Die Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021.
Es soll weitere Verbesserungen geben, bspw. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen.
Bei der Höhe sind anstelle von bislang max. 50.000 € pro Monat künftig bis zu max. 200.000 € pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.
Einzelheiten zur Neustarthilfe:
Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fi...